Pflegegeldempfänger sind gesetzlich verpflichtet, halbjährlich einen Beratungsbesuch nachzuweisen. K&S Gruppe übernimmt das für Sie – kostenlos, schnell und von allen Pflegekassen anerkannt.
Wir melden uns innerhalb von 24h bei Ihnen.
Pflegegeldempfänger, die den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nicht regelmäßig nachweisen, riskieren eine empfindliche Kürzung ihres Pflegegeldes durch die Pflegekasse.
| Verstoß | Konsequenz |
|---|---|
| 1. Verstoß (Termin versäumt) | 50% Kürzung des Pflegegeldes |
| Wiederholter Verstoß | Komplette Streichung |
| Pflegegrad | Pflichttermine pro Jahr | Pflegegeld 2025 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 2× jährlich (alle 6 Monate) | 332 € / Monat |
| Pflegegrad 3 | 2× jährlich (alle 6 Monate) | 572 € / Monat |
| Pflegegrad 4 | 2× jährlich (alle 6 Monate) | 764 € / Monat |
| Pflegegrad 5 | 2× jährlich (alle 6 Monate) | 946 € / Monat |
Gute Nachricht: Der Beratungsbesuch ist für Sie als Versicherten vollständig kostenlos – Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten. K&S Gruppe erledigt das für Sie schnell und unkompliziert.
In 3 Schritten zur erfüllten Beratungspflicht – ohne Aufwand für Sie
Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus. Wir sind für Sie da – schnell, freundlich und ohne Wartezeit.
Wir vereinbaren einen Termin innerhalb von 48 Stunden – wann und wo es Ihnen passt. Persönlich bei Ihnen zu Hause.
Unser Pflegeberater kommt zu Ihnen, führt den Beratungsbesuch durch und erstellt den Nachweis für Ihre Pflegekasse.
Ihr lokaler Partner – nicht ein bundesweites Portal, sondern echter Vor-Ort-Service
Wir sind direkt in Holzwickede und Umgebung aktiv – kein Call-Center, kein Portal. Persönlicher Kontakt, kurze Wege.
Unser Beratungsbesuch wird von allen gesetzlichen Pflegekassen als Nachweis nach § 37.3 SGB XI akzeptiert.
Kein wochenlanger Vorlauf. Wir organisieren Ihren Termin schnell – damit Sie keine Fristen verpassen.
Der Beratungsbesuch ist ein gesetzlicher Anspruch – Ihre Pflegekasse bezahlt die Kosten vollständig. Kein Eigenanteil.
Alles was Sie über den Beratungsbesuch nach § 37.3 wissen müssen
Wir erledigen den Beratungsbesuch nach § 37.3 für Sie. Kostenlos, schnell, unkompliziert – damit Ihr Pflegegeld sicher bleibt.
Mo–Fr 8–18 Uhr · Holzwickede & Umgebung · Kostenlos für alle Versicherten